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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - L 3 R 556/15 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. März 2019 - L 3 R 556/15 (https://dejure.org/2019,64892)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 31.03.2015 - S 15 R 239/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - L 3 R 556/15
- BSG, 11.01.2021 - B 13 R 187/19 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10
Fremdrentenrecht - Bewertung rumänischer Beitragszeiten - Maßgeblichkeit des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - L 3 R 556/15
Diese Auskunft vom 17. Dezember 2014 ist deshalb umso mehr für die Klärung der vorerwähnten Fragen ausschlaggebend, weil das Gericht durch sein Anschreiben vom 20. Oktober 2014 an die betreffende Firma nochmals ganz gezielt die entscheidungserhebliche Frage gestellt hat, welches der Hauptzweck und der wirtschaftliche Schwerpunkt des damaligen Beschäftigungsbetriebes der Klägerin waren (vergleiche dazu Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 3.5.2013 - L 5 R 43/10 - Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 6.12.2004 - L 3 RJ 37/03 - sowie Dankelmann in: juris Praxiskommentar - SGB VI, zweite Auflage 2013, Stand: 12.6.2014, § 256b SGB VI Rn. 101.1), und auf diese Frage die insoweit eindeutige und tragfähige Antwort der Firma Przedsiebiorstwo Handlu Zagranicznego "O" Spólka z o. o., H, vom17. Dezember 2014 erhalten hat.Denn die Angabe in dieser Auskunft des Staatsarchivs in E, dass die damalige Arbeitgeberfirma der Klägerin aufgrund eines am 15. September 1982 mit anderen Unternehmen geschlossenen Vertrages Mitglied des Verbandes der Unternehmen für Schiffsreparaturen in H (E) wurde, bedeutet nicht, dass der damalige Arbeitgeber der Klägerin damit Teil einer größeren Unternehmenseinheit wurde; denn als größere Unternehmenseinheit in diesem Sinne ist nur ein Zusammenschluss von Betrieben zur Durchführung der Produktion oder der Dienstleistung anzusehen (vergleiche dazu Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 3.5.2013 - L 5 R 43/10 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2004 - L 3 RJ 37/03
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - L 3 R 556/15
Diese Auskunft vom 17. Dezember 2014 ist deshalb umso mehr für die Klärung der vorerwähnten Fragen ausschlaggebend, weil das Gericht durch sein Anschreiben vom 20. Oktober 2014 an die betreffende Firma nochmals ganz gezielt die entscheidungserhebliche Frage gestellt hat, welches der Hauptzweck und der wirtschaftliche Schwerpunkt des damaligen Beschäftigungsbetriebes der Klägerin waren (vergleiche dazu Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 3.5.2013 - L 5 R 43/10 - Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6.12.2004 - L 3 RJ 37/03 - sowie Dankelmann in: juris Praxiskommentar - SGB VI, zweite Auflage 2013, Stand: 12.6.2014, § 256b SGB VI Rn. 101.1), und auf diese Frage die insoweit eindeutige und tragfähige Antwort der Firma Przedsiebiorstwo Handlu Zagranicznego "O" Spólka z o. o., H, vom17. Dezember 2014 erhalten hat.